Die für den kommenden Mobilfunkstandard 5G vorgesehenen Frequenzen werden erst 2019 versteigert, gab heute die Bundesnetzagentur bekannt. Dabei geht es um die Frequenzblöcke im 2‑GHz-Band und im Großteil des 3,6‑GHz-Bandes. Zudem wollen die Regulierer einzelne Bereiche nicht versteigern, sondern nach Antrag den Interessenten zuteilen.
Als Grund für den späten Start nennen die Regulierer Wünsche aus der Wirtschaft, die 5G lokal und regional nutzen will:
Dadurch können auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups, mit einem erst künftig auftretenden Frequenzbedarf, sowie Gemeinden und Vertreter der Land- und Forstwirtschaft das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen bzw. die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum verbessern.
Über die Verzögerung hatte bereits gestern das Handelsblatt berichtet (Paywall). Hintergrund soll ein Streit zwischen der Bundesnetzagentur und dem Infrastrukturminister Andreas Scheuer (CSU) über die Auflagen sein, die an die Zuteilung der Frequenzen geknüpft sein sollen. Der Koalitionsvertrag fordert etwa Ausbauverpflichtungen, um eine möglichst breite Netzabdeckung zu gewährleisten.
Im Vorjahr hatte die 5G-Strategie des Ex-Infrastrukturministers Alexander Dobrindt (CSU) noch vorgesehen, die Frequenzen bereits 2018 zu versteigern. Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung findet sich diese Zielvorgabe zwar nicht mehr, allerdings betont der Vertrag weiterhin die „Vorreiterrolle“, die Deutschland zum europäischen „Leitmarkt für 5G“ machen soll. Zudem sollen die Erlöse aus den Auktionen dem schleppenden Breitbandausbau zugute kommen. Mit weiteren Verzögerungen ist also zu rechnen.
